Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Festgelegt sind:
- Mitglieder ab 18 Jahre : 6,-€ pro Monat / 72,- € im Jahr
- Mitglieder bis Vollendung des 18 Lebensjahres: 3,50 € pro Monat / 42,- € im Jahr
- Arbeitslose oder Hartz-vier-beziehende Mitglieder, wenn der Beitrag nicht von Dritten übernommen wird: 4,50 € pro Monat /54,- € im Jahr
- zzgl. Einmalige Aufnahmegebühr von 10,- € für über 18 Jahre bzw. 6,-€ für unter 18 Jahre
Familientrarif:
- 1 Erwachsener mit 1 Kind unter 18 Jahre 100,-€
- 1 Erwachsener mit 2 Kindern unter 18 Jahre 130,-€
- 2 Erwachsene mit 1 Kind unter 18 Jahre 160,-€
- 2 Erwachsene mit 2 Kinder unter 18 Jahre 190,-€
- 2 Erwachsene ohne Kinder in Beziehung lebend / verheiratet (auch gleichgeschlechtlich) 130,-€
Wir müssen leider für jedes Mitglied den vollen Jahresbeitrag an die Verbände entrichten !